Ein spektakulärer Fall hat in Freiburg für Aufsehen gesorgt. Vier Krankenwagen und ein Auto des Malteser Hilfsdienst brannten im März. Der Täter, ein 56-jähriger Freiburger, wurde nun vom Landgericht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Inhaltsverzeichnis:
- Brandserie beim Malteser Hilfsdienst
- Ehemaliger Mitarbeiter bei den Maltesern Freiburg
- Weitere Vorwürfe gegen den Täter
- Entscheidung des Gerichts
Brandserie beim Malteser Hilfsdienst
Das Landgericht stellte fest, dass der Mann für die Brände verantwortlich war. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 450.000 Euro. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Täter aufgrund einer bipolaren Störung nur eingeschränkt schuldfähig war. Er habe sich zum Tatzeitpunkt in einem manischen Zustand befunden.
Zeugen beschrieben ihn als stark aufgekratzt. Das Gericht erklärte, dass er seine Medikamente unregelmäßig eingenommen habe. Zudem fehle ihm das Bewusstsein über die Schwere seiner Erkrankung. Der Beschluss sieht vor, dass er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Ehemaliger Mitarbeiter bei den Maltesern Freiburg
Der 56-Jährige war früher selbst bei den Maltesern in Freiburg tätig. Schon während seiner Anstellung war er nach Aussagen eines Sanitäters negativ aufgefallen. Im Prozess entschuldigte er sich, zeigte Reue und blieb ruhig. Allerdings äußerte er sich nicht zu den Details der Taten. Er erklärte, sich nicht an die Brandserie erinnern zu können.
Während der Urteilsverkündung legte er den Kopf in den Nacken und blickte kurz zur Decke. Bereits zum Prozessbeginn hatte er sich bei den Beteiligten entschuldigt.
Weitere Vorwürfe gegen den Täter
Neben der Brandstiftung musste sich der Mann wegen mehrerer Delikte verantworten. Dazu zählten:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Beleidigung
- Bedrohung
- Körperverletzung
Bei allen Vorwürfen wurde seine psychische Erkrankung berücksichtigt. Das Verfahren war ein sogenanntes Sicherungsverfahren, bei dem keine klassischen Strafen verhängt werden.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht betonte, dass die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ein schwerer Eingriff ist, die Sicherheit der Bevölkerung jedoch Vorrang hat. Durch die Feuer bestand die Gefahr, dass auch ein benachbartes Pflegeheim betroffen worden wäre. Menschen hätten dabei in Lebensgefahr geraten können.
Sollte die Therapie erfolgreich sein und der Mann sich gut verhalten, könnte er in Zukunft Lockerungen erhalten. Langfristig wäre auch ein normales Leben in Freiheit denkbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: SWR
