Patientin spricht in einer Arztpraxis in Freiburg über Krankschreibung und eAU
Die Krankmeldung bleibt Pflicht, auch wenn die eAU digital übermittelt wird. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Wer in Deutschland arbeitsunfähig ist, muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer informieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entlastet Beschäftigte von der Papierweitergabe an den Arbeitgeber, ersetzt aber nicht die eigene Krankmeldung. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Freiburg ebenso wie im übrigen Bundesgebiet. Seit der Einführung der eAU ruft der Arbeitgeber die Bescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ab, sobald die beschäftigte Person die Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat. Wer unsicher ist, welche Rolle die Kasse dabei spielt, findet weitere Grundlagen zur Krankenversicherung in Deutschland. Für die ärztliche Feststellung bleibt die Praxis zuständig, weshalb eine gute Vorbereitung beim Hausarzt in Freiburg im Alltag helfen kann. Die wichtigste Regel lautet deshalb nicht Papier, sondern Meldung. Beschäftigte müssen den Betrieb schnell erreichen, die voraussichtliche Dauer nennen und bei längerer Erkrankung eine ärztliche Feststellung veranlassen. Der Arbeitgeber erhält über die eAU keine Diagnose.

Inhaltsverzeichnis

Wann Beschäftigte den Arbeitgeber in Freiburg und Deutschland informieren müssen

Die Krankmeldung beginnt nicht in der Arztpraxis, sondern beim Arbeitgeber. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitgeteilt werden. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das meist zu Beginn des Arbeitstages oder sobald klar ist, dass die Arbeit nicht aufgenommen werden kann.

Der Arbeitgeber muss erfahren, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie voraussichtlich dauern wird. Eine Diagnose muss nicht genannt werden. Auch Details zu Beschwerden, Medikamenten oder Untersuchungen gehören grundsätzlich nicht in die Mitteilung an den Betrieb.

Der richtige Weg hängt von der betrieblichen Regel ab. Manche Unternehmen verlangen einen Anruf bei der Führungskraft. Andere akzeptieren E-Mail, Personalportal oder Nachricht an die Personalabteilung. Entscheidend ist, dass die Information nachweisbar und rechtzeitig ankommt.

In die erste Meldung gehören nur wenige Angaben.

  • Name der beschäftigten Person
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • voraussichtliche Dauer
  • Hinweis auf ärztliche Feststellung, falls sie bereits erfolgt ist
  • Erreichbarkeit für organisatorische Rückfragen

Wer in Schichtarbeit, Pflege, Gastronomie, Handel oder Produktion arbeitet, sollte besonders früh informieren. Dort muss der Betrieb Ersatz organisieren. Auch im Büro ist die Meldung wichtig, weil Termine, Kundengespräche und Vertretungen geplant werden müssen.

Wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023 beim Arbeitgeber ankommt

Die eAU hat den früheren gelben Schein für gesetzlich versicherte Beschäftigte weitgehend abgelöst. Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber fragt diese Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Beschäftigte müssen die AU für den Arbeitgeber in der Regel nicht mehr selbst auf Papier einreichen, wenn sie gesetzlich versichert sind und die eAU technisch übermittelt wurde. Sie müssen aber weiterhin selbst krankmelden. Ohne diese Meldung weiß der Arbeitgeber nicht, dass er den Abruf starten soll.

Die eAU läuft in mehreren Schritten.

  1. Die beschäftigte Person meldet sich beim Arbeitgeber krank.
  2. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest.
  3. Die Praxis sendet die eAU an die gesetzliche Krankenkasse.
  4. Der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenkasse ab.
  5. Die Krankenkasse meldet Zeitraum und Status der Arbeitsunfähigkeit zurück.

Für Beschäftigte in Freiburg ist der Ablauf derselbe wie in Berlin, München oder Hamburg. Unterschiede entstehen nur durch interne Regeln im Betrieb und durch die Frage, ob die Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Wer für weitere Untersuchungen eine Überweisung braucht, kann auch die Hinweise zu Facharztterminen in Freiburg beachten.

Krankmeldungs-Check vor dem eAU-Abruf

Mit diesem kurzen Check lässt sich prüfen, ob die wichtigsten Schritte vor dem elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erledigt sind.

Welche Fristen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für Krankmeldung und Attest gelten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz trennt zwischen Anzeige und Nachweis. Die Anzeige ist die schnelle Krankmeldung beim Arbeitgeber. Der Nachweis ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Beide Pflichten bleiben bestehen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis vorliegen. Der Arbeitgeber darf die ärztliche Bescheinigung aber auch früher verlangen. Das kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch konkrete Anweisung geregelt sein.

Situation Pflicht der beschäftigten Person Wichtiger Hinweis
Krankheit beginnt vor Arbeitsbeginn Arbeitgeber sofort informieren Voraussichtliche Dauer nennen
Krankheit dauert länger als drei Kalendertage Ärztliche Feststellung veranlassen Nachweis spätestens am folgenden Arbeitstag
Arbeitgeber verlangt Attest ab dem ersten Tag Frühere ärztliche Feststellung beachten Der Arbeitgeber darf das verlangen
Krankheit dauert länger als zunächst gemeldet Arbeitgeber erneut informieren Folgezeitraum rechtzeitig klären

Bei der Entgeltfortzahlung ist außerdem wichtig, dass das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bereits vier Wochen bestehen muss. Danach besteht bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen. Für längere Erkrankungen gelten anschließend die Regeln der Krankenkasse zum Krankengeld.

Welche Sonderfälle bei Ausland, Privatversicherung, Privatarzt und Minijob zählen

Nicht jede Krankschreibung läuft automatisch über die eAU. Besonders wichtig sind Privatversicherte, Privatärzte, Auslandsfälle und technische Störungen. In diesen Fällen kann weiterhin Papier nötig sein.

Privat krankenversicherte Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin selbst beim Arbeitgeber einreichen. Auch wenn gesetzlich Versicherte bei einem Privatarzt behandelt werden oder im Ausland erkranken, kann der digitale Abruf durch den Arbeitgeber nicht wie im normalen eAU-Verfahren funktionieren.

Wer im Ausland krank wird, muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglich mitteilen. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem ihre Krankenkasse informieren. Das ist besonders wichtig bei Reisen, Dienstreisen und Urlaub.

Fall eAU beim Arbeitgeber Was Beschäftigte tun sollten
Gesetzlich versichert und Vertragsarzt in Deutschland Regelfall über Krankenkasse abrufbar Arbeitgeber unverzüglich informieren
Privat krankenversichert In der Regel nicht über eAU Papiernachweis selbst weitergeben
Behandlung durch Privatarzt Nicht immer digital abrufbar Nachweisform mit Arbeitgeber klären
Arbeitsunfähigkeit im Ausland Häufig Papier oder ausländisches Attest Arbeitgeber und Krankenkasse schnell informieren
Gewerblicher Minijob mit gesetzlicher Versicherung Abruf grundsätzlich möglich Krankenkasse muss dem Arbeitgeber bekannt sein

Minijobberinnen und Minijobber sollten besonders darauf achten, dass dem Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse bekannt ist. Ohne diese Information kann der Betrieb die eAU nicht korrekt abrufen. Das gilt auch, wenn der Minijob nur wenige Stunden pro Woche umfasst.

Was bei telefonischer Krankschreibung, Videosprechstunde und akuter Hilfe gilt

Eine Arbeitsunfähigkeit kann nicht nur nach einem Praxisbesuch festgestellt werden. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese möglich. Maßgeblich ist, dass die medizinische Sorgfalt gewahrt bleibt.

Eine erstmalige telefonische Krankschreibung ist bei leichten Erkrankungen höchstens für fünf Kalendertage möglich, wenn die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob die Beschwerden telefonisch ausreichen oder eine persönliche Untersuchung nötig ist.

Die Videosprechstunde ist ebenfalls möglich, wenn die Erkrankung für diese Form der Untersuchung geeignet ist. Für Beschäftigte ist dabei wichtig, dass die Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber unverändert bleibt. Auch eine telefonische AU wird nicht automatisch zur Krankmeldung beim Betrieb.

Bei plötzlichen Beschwerden außerhalb der üblichen Praxiszeiten sollte medizinische Hilfe nicht aufgeschoben werden. Für lokale Orientierung kann der Überblick zur ärztlichen Hilfe außerhalb der Sprechzeiten nützlich sein. Bei akuter Lebensgefahr gilt der Notruf. Für die richtige Einschätzung hilft auch der Beitrag wann man die 112 anrufen sollte.

Diese Fehler sollten Beschäftigte vermeiden.

  • erst am Nachmittag melden, obwohl der Arbeitsbeginn am Morgen war
  • nur der Kollegin schreiben, obwohl die Führungskraft informiert werden muss
  • keine voraussichtliche Dauer nennen
  • bei Verlängerung der Krankheit nicht erneut informieren
  • bei Privatversicherung auf den eAU-Abruf vertrauen
  • im Ausland keine Aufenthaltsadresse mitteilen

Welche Daten Arbeitgeber über die eAU erhalten und welche nicht

Der Arbeitgeber erhält über die eAU nur Daten, die für die Fehlzeit und die Entgeltfortzahlung relevant sind. Dazu gehören Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung und eine Kennzeichnung, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.

Informationen zur Diagnose werden nicht an den Arbeitgeber übermittelt. Die Krankenkasse darf Daten nur zurückmelden, wenn der Arbeitgeber zum Abruf berechtigt ist. Diese Berechtigung setzt ein Beschäftigungsverhältnis und eine vorherige Krankmeldung durch die beschäftigte Person voraus.

Kommt zunächst keine passende Rückmeldung, muss das nicht sofort ein Problem sein. Häufig wurde zu früh abgefragt, die Praxis hat die Daten noch nicht gesendet oder der Beginn wurde falsch eingegeben. Beschäftigte sollten deshalb ihre Papierausfertigung für die eigenen Unterlagen aufbewahren.

In Betrieben mit vielen Beschäftigten ist eine klare interne Regel wichtig. Sie legt fest, wer die Krankmeldung entgegennimmt, wer den eAU-Abruf startet und wie Folgezeiten dokumentiert werden. Das schützt Beschäftigte und Arbeitgeber vor Missverständnissen.

Was Beschäftigte im Arbeitsalltag konkret tun sollten

Eine saubere Krankmeldung ist kurz, klar und rechtzeitig. Sie muss keine medizinischen Details enthalten. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber planen kann und der spätere eAU-Abruf zur gemeldeten Zeit passt.

Ein sachlicher Text kann so aufgebaut sein. Ich bin seit heute arbeitsunfähig. Die voraussichtliche Dauer beträgt bis einschließlich Freitag. Die ärztliche Feststellung erfolgt heute. Für organisatorische Rückfragen bin ich per E-Mail erreichbar.

Bei sensiblen Arbeitsplätzen, Schichtdienst oder Kundenkontakt sollte die Meldung so früh wie möglich erfolgen. Wer in einem neuen Job ist oder sich beruflich neu orientiert, sollte auch die Grundregeln des deutschen Arbeitslebens kennen. Dazu passt der Überblick zum Arbeitsmarkt in Freiburg.

Checkliste für eine saubere Krankmeldung

Diese Liste fasst die wichtigsten Schritte kompakt zusammen und hilft, typische Fehler im Betrieb zu vermeiden.

  1. 1 Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
  2. 2 Voraussichtliche Dauer klar nennen.
  3. 3 Ärztliche Feststellung rechtzeitig veranlassen.
  4. 4 Bei Verlängerung der Krankheit erneut melden.
  5. 5 Eigene Unterlagen zur Arbeitsunfähigkeit aufbewahren.

FAQ

Muss ich den Arbeitgeber noch selbst informieren, obwohl es die eAU gibt?

Ja. Die eAU ersetzt nicht die Krankmeldung. Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose nennen?

Nein. Der Arbeitgeber muss die Diagnose nicht kennen. Über die eAU werden keine Diagnosedaten an den Arbeitgeber übermittelt.

Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis vorliegen. Der Arbeitgeber darf den Nachweis früher verlangen.

Gilt die eAU auch für Minijobber?

Bei gesetzlich versicherten gewerblichen Minijobbern kann der Arbeitgeber die eAU grundsätzlich bei der Krankenkasse abrufen. Dafür muss die zuständige Krankenkasse bekannt sein.

Was gilt bei Krankheit im Ausland?

Beschäftigte müssen den Arbeitgeber schnellstmöglich über Arbeitsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer und Aufenthaltsadresse informieren. Gesetzlich Versicherte müssen auch die Krankenkasse informieren.

Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?

Das ist bei leichten Erkrankungen unter engen Voraussetzungen möglich. Die Praxis muss die Person kennen, und die erstmalige telefonische Krankschreibung ist höchstens für fünf Kalendertage möglich.

Wer in Deutschland krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber sofort informieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei gesetzlich Versicherten von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen. Die eigene Mitteilung an den Betrieb bleibt trotzdem Pflicht. Privatversicherte, Auslandsfälle und Behandlungen durch Privatärzte können weiterhin Papiernachweise erforderlich machen.

Quelle:

  • Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, Entgeltfortzahlungsgesetz
  • gesund.bund.de, Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Bundesministerium für Gesundheit, Telefonische Krankschreibung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
  • GKV-Spitzenverband, Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten eAU
  • Techniker Krankenkasse, Arbeitgeberinformationen zur eAU
  • AOK, Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Minijob-Zentrale, eAU bei Minijobs