Verbotszone am Stühlinger Kirchplatz tritt bald in Kraft
Verbotszone am Stühlinger Kirchplatz tritt bald in Kraft, Foto: pexels

Ab dem 10. August 2025 tritt in Freiburg ein neues Sicherheitskonzept in Kraft. Auf dem Stühlinger Kirchplatz gilt dann ein umfassendes Waffen- und Messerverbot. Damit reagiert die Stadt auf die steigende Zahl von Vorfällen mit Messern. Die rechtlichen Grundlagen für die Maßnahme wurden nun durch eine neue Landesverordnung geschaffen.

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Stühlinger Kirchplatz wird zur Verbotszone

Die neue Regelung betrifft den gesamten Park, die angrenzenden Schulhöfe und den Bereich um die Herz-Jesu-Kirche. Auch offen zugängliche Flächen in unmittelbarer Nähe sind eingeschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die Kontrolle durch die Polizei zu erleichtern. Bereits zuvor hatten Einsatzkräfte im Bereich erweiterte Befugnisse. Durch die neue Regelung können sie nun Messer schneller und effektiver beschlagnahmen.

Regeln gelten rund um die Uhr

Ab dem 10. August 2025 sind nahezu alle Messerarten im gesamten Bereich verboten – unabhängig von Klingenlänge oder -typ. Dazu zählen unter anderem:

  • Taschenmesser
  • Küchenmesser
  • Teppichmesser

Zugelassen bleiben nur Werkzeuge, die sicher verstaut sind und nicht unmittelbar griffbereit mitgeführt werden. Ebenso gelten Ausnahmen für:

  • Marktbeschicker
  • Rettungskräfte
  • Sicherheitsdienste der Kirche

Das Verbot gilt durchgehend – Tag und Nacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Gesetzliche Grundlage auf Landesebene

Eine neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt es Städten nun, selbstständig solche Zonen festzulegen. Die Kommune darf nun unabhängig von Messertyp und -größe entsprechende Verbote erlassen. Freiburg nutzt diese Möglichkeit erstmals. Die Ankündigung zur Einrichtung der Verbotszone erfolgte bereits im Mai 2025.

Weitere Städte mit ähnlichen Maßnahmen

Freiburg ist nicht die erste Stadt mit einem derartigen Verbot. Seit der Neuregelung auf Bundesebene im Jahr 2024 haben weitere Städte in Baden-Württemberg ähnliche Zonen eingerichtet:

  • Stuttgart
  • Mannheim
  • Heidelberg
  • Ulm
  • Heilbronn

Die Stadt Freiburg will mit der Maßnahme gezielt Gewaltprävention betreiben, ohne den Alltag auf dem Platz zu stören. Die Nutzung des öffentlichen Raumes bleibt weiterhin erlaubt – unter klar definierten Bedingungen.

Quelle: SWR