Der Jahreswechsel bringt 2026 zahlreiche verbindliche Anpassungen. Viele betreffen Einkommen, Abgaben und staatliche Leistungen. Andere regeln Energie, Mobilität oder den Verbraucherschutz neu. Mehrere Maßnahmen wirken sich direkt auf Haushaltskosten, Löhne und soziale Sicherung aus. Die Änderungen gelten bundesweit und treten überwiegend ab Januar in Kraft.
Inhaltsverzeichnis:
- Arbeit und soziales
- Steuern und familienleistungen
- Renten-, kranken- und pflegeversicherung
- Energie und umwelt
- Mobilität und verkehr
- Verbraucherschutz und alltag
Arbeit und soziales
Bereits zum Start des Jahres werden finanzielle Schwellenwerte angepasst. Gleichzeitig ändern sich Verfahren. Bargeldzahlungen bei Sozialleistungen enden. Digitale Standards werden ausgeweitet. Auch im Alltag greifen neue Pflichten und Rechte, wie sie sich bereits bei bundesweiten Entwicklungen im öffentlichen Nahverkehr zeigen, mehr dazu hier.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für 2027 ist ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro vorgesehen. Parallel erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro. Ab 2027 liegt sie bei 633 Euro.
Alle Sozialleistungen werden ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich auf ein Girokonto überwiesen. Barauszahlungen und Schecks entfallen vollständig. Leistungsbeziehende müssen ein Konto besitzen und ihre IBAN beim Jobcenter hinterlegen.
Mit der neuen Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner, die weiter arbeiten, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen.
Das Bürgergeld bleibt 2026 unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Erwachsene in Bedarfsgemeinschaften bekommen 506 Euro. Das Bürgergeld trägt künftig die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Steuern und familienleistungen
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro. Auch die Kinderfreibeträge werden erhöht. Sie wachsen von 9.600 auf 9.756 Euro pro Kind.
Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und Kind. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bleibt bestehen. Paare und Alleinerziehende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 175.000 Euro nicht überschreiten.
Die Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro pro Jahr angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder steigt leicht. Für Kinder bis fünf Jahre auf 486 Euro. Für Kinder von sechs bis elf Jahre auf 558 Euro. Für Jugendliche von zwölf bis siebzehn Jahre auf 653 Euro. Volljährige Kinder erhalten 698 Euro. Der Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende außerhalb des Elternhauses bleibt bei 990 Euro.
Renten-, kranken- und pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2026 auf 8.450 Euro monatlich. Zuvor lag sie bei 8.050 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro pro Jahr.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 3,6 Prozent. Auch die Leistungsbeträge bleiben auf dem Stand von 2025. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege gilt weiter. Anträge können nur bis Ende des Folgejahres gestellt werden.
Die elektronische Patientenakte wird weiter ausgebaut. Der Medikationsplan berücksichtigt künftig Einnahmezeitpunkte, Körpergewicht und Allergien. Zudem werden die Dokumentensuche und die pseudonymisierte Weitergabe von Daten für die Forschung ermöglicht.
Energie und umwelt
Der CO2-Preis steigt 2026 erneut. Tanken sowie das Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Er wird künftig nicht mehr festgelegt, sondern durch die Versteigerung von Zertifikaten am Markt gebildet. Vorgesehen ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2.
Die Strom-Netzentgelte sinken durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit einer durchschnittlichen Entlastung von 1,52 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht rund vier Prozent. Weniger als ein Drittel der Zuschüsse kommt bei den Endverbrauchern an.
Die Gasspeicherumlage entfällt bereits zum 1. Januar 2026. Gleichzeitig steigen vielerorts die Gasnetzentgelte. Besonders stark betroffen sind Schleswig-Holstein und Hamburg. Weitere Kostenentwicklungen im kommunalen Bereich zeigen sich auch bei Abgaben wie der Verpackungssteuer.
Mobilität und verkehr
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert. Sie gilt maximal zehn Jahre und längstens bis zum 31. Dezember 2035. Wer ein reines Elektrofahrzeug kauft, profitiert besonders lange.
Ab 2026 muss die Kfz-Steuer vollständig im Voraus gezahlt werden. Ratenzahlungen sind nicht mehr möglich. Weitere Details zu neuen Regelungen für Autofahrer sind hier nachzulesen.
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro. Es bleibt bundesweit gültig. Senioren ab 67 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg zahlen ab Mai 2026 nur noch 49 Euro.
Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Bei Versäumnis droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Fahrzeuge mit blauer TÜV- oder HU-Plakette müssen 2026 zur Prüfung. Ohne Mängel gibt es eine braune Plakette.
Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Verbraucherschutz und alltag
Lachgas wird bundesweit für Kinder und Jugendliche verboten. Der Online-Handel sowie der Verkauf über Selbstbedienungsautomaten sollen vollständig untersagt werden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Die Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut. Bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Dazu zählen Webseiten, Apps, Bankdienstleistungen sowie Personenbeförderungsdienste.
Ab 2026 wird USB-C auch für neue Laptops verpflichtend. Verbraucher können große Akkus und Batterien einfacher entsorgen. E-Zigaretten müssen künftig kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgenommen werden.
Hersteller von Elektrogeräten müssen ab dem 31. Juli 2026 auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Preise müssen fair und transparent sein. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen.
Ab dem 20. November 2026 gelten strengere EU-Regeln für Kleinkredite und Buy-now-pay-later-Angebote. Anbieter müssen Kosten klar darlegen und die Kreditwürdigkeit sorgfältiger prüfen.
Der Nutri-Score erhält strengere Vorgaben für Zucker, Salz und Ballaststoffe. Gesunde pflanzliche Fette und Nüsse werden besser bewertet. Die Kennzeichnung bleibt freiwillig.
Quelle: NDR, MILEKCPORP
FAQ
Wann tritt der neue Mindestlohn 2026 in Kraft?
Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2026 und beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze ab 2026?
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab Januar 2026 auf 603 Euro.
Wer profitiert von der neuen Aktivrente?
Rentnerinnen und Rentner, die weiter arbeiten, können ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.
Ändert sich die Höhe des Bürgergeldes 2026?
Nein, die Regelsätze des Bürgergeldes bleiben 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende.
Was kostet das Deutschlandticket ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro pro Monat.
Wie verändert sich der CO2-Preis im Jahr 2026?
Der CO2-Preis wird ab 2026 über den Markt gebildet und liegt in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.
Welche Änderungen gibt es bei der Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer muss ab 2026 vollständig im Voraus bezahlt werden, eine Ratenzahlung ist nicht mehr möglich.
Was ändert sich bei der elektronischen Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte wird erweitert und berücksichtigt künftig unter anderem Einnahmezeiten von Medikamenten, Allergien und Körpergewicht.
