Zwei Männer im Alter von 23 und 32 Jahren sollen Senioren um mehr als 500.000 Euro gebracht haben. Beide stehen seit dieser Woche vor dem Landgericht Freiburg. Der Fall umfasst mehrere Orte in Baden-Württemberg und Bayern. Die Ermittlungen deuten auf eine international organisierte Bande im Hintergrund.
Inhaltsverzeichnis:
- Landgericht Freiburg und München im Fokus
- Rolle der beiden Männer
- Herr Müller und Wertgegenstände der Opfer
- Übergaben auf Rastplätzen
Landgericht Freiburg und München im Fokus
Der Prozess betrifft eine Serie von Taten im Januar und Februar dieses Jahres. Laut Anklage nutzten die Männer die sogenannte falsche-Polizisten-Masche. Dabei gaben sie sich als Polizeibeamte aus und forderten ältere Menschen auf, ihr Vermögen „in Sicherheit“ zu bringen.
- Gesamtschaden: rund 519.000 Euro
- Betroffene Regionen: Freiburg, Breisach, Kißlegg und München
- Opfer: überwiegend ältere Frauen und Männer
Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe nicht.
Rolle der beiden Männer
Der 23-Jährige soll Unterkünfte gebucht und Kontakt zu Hintermännern gehalten haben. Zudem habe er wegen fehlender Fahrerlaubnis seinen ehemaligen Kollegen einbezogen. Der 32-Jährige, Vater von vier Kindern, verfügte über ein Auto. Er erklärte, er habe lediglich Anweisungen befolgt und sei nur der Fahrer gewesen.
Beide gaben persönliche Gründe für ihre Beteiligung an. Der Jüngere verwies auf Schulden und die schwierige Lage seiner Mutter. Der Ältere nannte die Versorgung seiner Kinder als Motivation.
Herr Müller und Wertgegenstände der Opfer
Der 32-Jährige trat laut Anklage als falscher Polizist unter den Namen Herr Müller oder Herr Schmitz auf. Er holte Bargeld, Schmuck, Silbermünzen und Goldbarren bei den Geschädigten ab. Besonders auffällig war der Fall einer 86-jährigen Frau aus Breisach. Sie wurde mehrfach aufgesucht und verlor 13 Goldbarren. In Kißlegg musste ein Rentner Bargeld und Edelmetalle in einem Kochtopf übergeben.
Die Staatsanwaltschaft führt sechs Fälle auf. Die Beute umfasste Bargeld in Höhe von mehr als 30.000 Euro sowie zahlreiche Wertgegenstände.
Übergaben auf Rastplätzen
Nach den Abholungen sollten die Männer Fotos und Videos an die Hintermänner senden. Die Wertgegenstände wurden meist an Autobahnraststätten übergeben. Die Angeklagten sollten rund zehn Prozent der Beute erhalten. Ob beide diesen Anteil bekamen oder die Summe teilten, blieb offen.
Das Gericht plant zwei weitere Verhandlungstage. Dabei werden Polizeibeamte aussagen. Ein Urteil wird Mitte Oktober erwartet.
Quelle: SWR
