Gehwege müssen bei Schnee rechtzeitig geräumt und gestreut werden
Gehwege müssen bei Schnee rechtzeitig geräumt und gestreut werden, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Der Jahresanfang bringt in vielen Regionen Deutschlands Schnee, Schneeregen und glatte Wege. Der Winter erhöht die Unfallgefahr im öffentlichen Raum deutlich. Gleichzeitig gelten klare gesetzliche Vorgaben, die bundesweit umgesetzt werden. Schneeräumen ist keine freiwillige Hilfe, sondern eine verbindliche Pflicht mit rechtlichen Folgen. Änderungen und Anpassungen kommunaler Vorschriften stehen dabei regelmäßig im Fokus, ähnlich wie bei neuen Regelungen ab 2026. Bereits bei anhaltenden Schneeschauern und Graupel meldet der Deutsche Wetterdienst winterliche Straßenverhältnisse, vor allem in der Nordhälfte. Hauseigentümer müssen vorbereitet sein. Schneeschaufel und geeignete Streumittel sind erforderlich. Nachlässigkeit kann Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Inhaltsverzeichnis:

Pflichten von Eigentümern und Mietern

Grundsätzlich sind Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Diese Verantwortung kann übertragen werden. Eine Pflicht für Mieter besteht ausschließlich dann, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt ist. Eine Hausordnung genügt nicht. Auch ein sogenanntes Gewohnheitsrecht existiert nicht. Bewohner im Erdgeschoss sind nicht automatisch verpflichtet.

In einzelnen Städten gelten zusätzliche Regelungen. Kommunale Satzungen konkretisieren Zeiten und Umfang. Solche Vorgaben ähneln anderen kommunalen Maßnahmen, etwa bei Veränderungen für Autofahrer, die ebenfalls lokal unterschiedlich ausfallen.

Zeiten und Flächen beim Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht gilt meist von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie häufig später, ab 8 oder 9 Uhr. In besonderen Fällen kann auch außerhalb dieser Zeiten gehandelt werden müssen.

Gehwege müssen mindestens 1,5 Meter breit geräumt sein, damit zwei Personen sicher aneinander vorbeigehen können. Zugänge zu Hauseingängen, Mülltonnen und Garagen benötigen mindestens 0,5 Meter Breite. Schnee darf nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden. In mehreren Gemeinden drohen dafür Bußgelder.

Streumittel und Häufigkeit

Zum Streuen sind abstumpfende Materialien vorgesehen. Dazu zählen:

  • Sand
  • Kies
  • Split

Streusalz ist in vielen Kommunen aus Umweltschutzgründen untersagt und nur bei extremer Glätte oder Eisregen erlaubt.

Wie oft geräumt werden muss, hängt von der Wetterlage ab. Bei starkem Dauerschneefall ist dauerhaftes Räumen nicht erforderlich. Nach dem Ende des Schneefalls gilt häufig eine Frist von etwa 30 Minuten. Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht. Wird Glätte für die Nacht angekündigt, muss vorbeugend gestreut werden. Auch zeitliche Umstellungen, etwa bei mehr dazu, ändern nichts an dieser Pflicht.

Haftung und Bußgelder in Deutschland

Kommt es zu einem Sturz, können hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Für Mieter oder Bewohner eines Einfamilienhauses greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese kann auch leisten, wenn Passanten durch herabfallenden Schnee oder Eiszapfen verletzt werden und eine Pflichtverletzung vorliegt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Nicht jedes Bundesland ahndet Verstöße gleich. In Baden-Württemberg beträgt das Bußgeld für Schneeräum-Verweigerer bis zu 500 Euro. Auch ohne Bußgeld können Schmerzensgeldansprüche entstehen, wenn Passanten durch Glätte zu Schaden kommen.

Quelle: STUTTGARTER ZEITUNG

FAQ

Wer ist in Deutschland für das Schneeräumen zuständig?

Grundsätzlich sind Eigentümer oder Vermieter für das Schneeräumen und Streuen verantwortlich. Diese Pflicht kann auf Mieter übertragen werden, jedoch nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist.

Ab wann muss der Gehweg geräumt werden?

In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie meist ab 8 oder 9 Uhr, abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Wie breit muss ein geräumter Gehweg sein?

Gehwege müssen mindestens 1,5 Meter breit geräumt werden, damit zwei Personen sicher aneinander vorbeigehen können. Zugänge zu Hauseingängen oder Mülltonnen benötigen mindestens 0,5 Meter Breite.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Erlaubt sind in den meisten Gemeinden Sand, Kies oder Split. Streusalz ist häufig aus Umweltschutzgründen verboten und nur bei extremer Glätte oder Eisregen zulässig.

Wie oft muss bei Schneefall geräumt werden?

Bei anhaltendem starkem Schneefall ist dauerhaftes Räumen nicht erforderlich. Nach dem Ende des Schneefalls gilt jedoch häufig eine Frist von etwa 30 Minuten, innerhalb derer geräumt werden muss.

Was gilt bei Glatteis in der Nacht?

Bei angekündigtem Glatteis besteht eine sofortige Streupflicht. In diesem Fall darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden.

Welche Folgen drohen bei Pflichtverletzung?

Wer seiner Räum- und Streupflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, riskiert Bußgelder. Zusätzlich können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen, wenn Passanten zu Schaden kommen.

Wie hoch können Bußgelder ausfallen?

Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland. In Baden-Württemberg können bei Verstößen bis zu 500 Euro fällig werden. In schweren Fällen sind auch höhere Geldbußen möglich.