Der Tod des Ehepartners bedeutet für viele Menschen nicht nur einen persönlichen Verlust, sondern oft auch erhebliche finanzielle Veränderungen. Um Hinterbliebene zu unterstützen, gibt es in Deutschland die Hinterbliebenenrente. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden im Jahr 2021 rund 4,5 Millionen Witwenrenten und 722.000 Witwerrenten ausgezahlt. Die Leistung soll dazu beitragen, die finanzielle Absicherung nach dem Tod eines Ehepartners aufrechtzuerhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Anspruch auf Hinterbliebenenrente
- Kleine und große Witwenrente
- Samuel Beuttler-Bohn und die große Witwenrente
- Katja Braubach über Heirat und Rentenbeginn
- Freibeträge und eigenes Einkommen
- FAQ
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Mindestens ein Jahr Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Todesfall
- Erfüllung der fünfjährigen Mindestversicherungszeit durch den Verstorbenen
- Keine erneute Heirat des Hinterbliebenen
Wer sich allgemein über soziale Absicherung informieren möchte, findet weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland.
Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Darauf weist Samuel Beuttler-Bohn, Referent für Alterssicherung beim Sozialverband VdK, hin. Eine Ausnahme gilt beispielsweise bei einem Unfalltod. In solchen Fällen kann der Anspruch auch bei kürzerer Ehedauer bestehen.
Zusätzlich muss der verstorbene Ehepartner die gesetzliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.
Auch geschiedene Personen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Leistungen haben. Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung erklärt, dass dies bei Scheidungen vor Juli 1977 möglich sein kann. Voraussetzung ist, dass im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners ein Unterhaltsanspruch bestand.
Für nach Juli 1977 geschiedene Personen kann stattdessen eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung in Betracht kommen. Dafür müssen 60 Versicherungsmonate erfüllt sein und ein Kind unter 18 Jahren erzogen werden.
Kleine und große Witwenrente
Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente.
Die kleine Witwenrente erhalten Personen, die:
- jünger als 47 Jahre sind
- nicht erwerbsgemindert sind
- kein Kind erziehen
Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner erhalten hätte. Die Auszahlung erfolgt normalerweise für höchstens zwei Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt jedoch das sogenannte alte Recht. Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, kann die kleine Witwenrente unbegrenzt gezahlt werden.
Übersicht der Leistungen
| Rentenart | Höhe |
|---|---|
| Kleine Witwenrente | 25 Prozent der Rente des Verstorbenen |
| Große Witwenrente | 55 Prozent der Rente des Verstorbenen |
| Große Witwenrente nach altem Recht | 60 Prozent der Rente des Verstorbenen |
Samuel Beuttler-Bohn und die große Witwenrente
Für die große Witwenrente muss mindestens eines von mehreren Kriterien erfüllt werden. Laut Samuel Beuttler-Bohn gehören dazu:
- Alter von mindestens 46 Jahren und 11 Monaten
- Erwerbsminderung
- Erziehung eines minderjährigen Kindes
- Betreuung eines behinderten Kindes
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt. Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners. Nach dem alten Recht können es 60 Prozent sein.
Weitere Informationen zu sozialen Leistungen und finanziellen Fragen finden Leser hier.
Katja Braubach über Heirat und Rentenbeginn
Heiraten Witwen oder Witwer erneut, endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Katja Braubach weist jedoch darauf hin, dass eine einmalige Abfindung beantragt werden kann. Diese entspricht 24 Monatsrenten.
Wird die neue Ehe später beispielsweise durch Scheidung beendet, kann die ursprünglich gezahlte Hinterbliebenenrente erneut beantragt werden.
Die Witwenrente beginnt grundsätzlich mit dem Todestag, sofern der Verstorbene noch keine eigene Rente bezogen hat. Hatte er bereits eine Rente erhalten, kann die Deutsche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen für die ersten drei Monate vollständig an den hinterbliebenen Partner auszahlen.
Diese Zahlung wird als Sterbevierteljahr bezeichnet. Auf Antrag können die drei Monatszahlungen sogar als Vorschuss in einer Summe ausgezahlt werden. Der Antrag muss innerhalb eines Monats beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden.
Wer sich über wichtige Anträge und Behördenwege informieren möchte, kann mehr hier nachlesen.
Freibeträge und eigenes Einkommen
Witwen und Witwer dürfen weiterhin berufstätig sein. Allerdings kann eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.
Aktuell gelten folgende Freibeträge:
| Wohnort | Freibetrag |
|---|---|
| Alte Bundesländer | rund 951 Euro |
| Neue Bundesländer | rund 938 Euro |
Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag:
- um etwa 202 Euro in den alten Bundesländern
- um etwa 199 Euro in den neuen Bundesländern
Ab dem 1. Juli steigt der einheitliche Freibetrag bundesweit auf 993 Euro. Der zusätzliche Freibetrag pro Kind erhöht sich auf 211 Euro.
Der Teil des Einkommens, der über dem jeweiligen Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Viele Hinterbliebene sind deshalb weiterhin auf Erwerbstätigkeit angewiesen. Nach Angaben von Samuel Beuttler-Bohn betrug die durchschnittliche kleine Witwenrente Ende 2021 rund 250 Euro brutto monatlich. Die kleine Witwerrente lag bei 228 Euro brutto. Die große Witwenrente erreichte durchschnittlich 777 Euro brutto, die große Witwerrente 419 Euro brutto.
Vor allem junge Witwen und Witwer mit Kindern können häufig nicht allein von der Hinterbliebenenrente leben und bleiben auf eigenes Einkommen angewiesen.
FAQ
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat, der verstorbene Ehepartner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat und der Hinterbliebene nicht erneut geheiratet hat.
Wie hoch ist die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte.
Wann wird die große Witwenrente gezahlt?
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn Hinterbliebene bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa ein bestimmtes Alter erreicht haben, erwerbsgemindert sind, ein minderjähriges Kind erziehen oder ein behindertes Kind betreuen.
Was passiert bei erneuter Heirat?
Bei erneuter Heirat entfällt die Witwen- oder Witwerrente. Es kann jedoch eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten beantragt werden.
Wird eigenes Einkommen angerechnet?
Ja. Überschreitet das eigene Nettoeinkommen den geltenden Freibetrag, wird der darüberliegende Anteil zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Quelle: Stuttarter Zeitung
