Ab Januar 2026 beträgt das Kindergeld in Deutschland 259 Euro pro Kind und Monat. Für laufende Fälle wird die Erhöhung automatisch ausgezahlt, ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig. Die Regeln gelten auch für Familien in Freiburg. Wer neu in der Stadt ankommt, sollte parallel die Meldung des Wohnsitzes in Freiburg Schritt für Schritt prüfen, weil Anschrift und Zuständigkeiten bei Familienleistungen sauber hinterlegt sein müssen. Kindergeld läuft zunächst bis zum 18. Geburtstag. Danach wird weitergezahlt, wenn das Kind zum Beispiel in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder in einer kurzen Übergangszeit ist. Für viele Haushalte hängt daran ein fester Teil des monatlichen Budgets. Ergänzend hilft oft auch der Überblick zur Krankenversicherung in Deutschland für neue Einwohner, weil Familien meist mehrere Anträge gleichzeitig ordnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Betrag, Auszahlung und automatische Erhöhung 2026
Wer Anspruch hat und bis wann gezahlt wird
Kindergeld ab 18 bei Ausbildung, Studium und Job
Antrag, Nachweise und Änderungen bei der Familienkasse
Kinderfreibetrag 2026 und die steuerliche Prüfung
Was Familien in Freiburg praktisch beachten sollten
Betrag, Auszahlung und automatische Erhöhung 2026
Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Ob stattdessen die Freibeträge steuerlich günstiger sind, prüft das Finanzamt später automatisch. Für den Familienalltag in der Stadt passt dazu auch der Überblick zu Freiburg für Groß und Klein.
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 auf 259 Euro je Kind. Die Familienkasse passt bestehende Zahlungen automatisch an. Damit bleibt der Betrag weiterhin für jedes Kind gleich hoch. Eine Staffelung nach erstem, zweitem oder drittem Kind gibt es nicht.
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht für 2026 wieder Auszahlungstermine nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Je nach Endziffer landet das Geld einige Tage früher oder später auf dem Konto. Für Endziffer 0 beginnt die Januar-Auszahlung am 22. Januar, für Endziffer 9 am 23. Januar.
| Leistung oder Freibetrag | Wert 2026 | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Kindergeld pro Kind und Monat | 259 Euro | Laufende Auszahlung durch die Familienkasse |
| Kinderfreibetrag bei Zusammenveranlagung | 6.828 Euro | Wird im Steuerbescheid mit dem Kindergeld verglichen |
| Kinderfreibetrag je Elternteil | 3.414 Euro | Relevant bei getrennter Veranlagung |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bei Zusammenveranlagung | 2.928 Euro | Kommt zusätzlich zum Kinderfreibetrag hinzu |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung je Elternteil | 1.464 Euro | Kann in bestimmten Fällen übertragen werden |
Die steuerlichen Werte für 2026 sind für Familien mit höherem Einkommen besonders wichtig. Ob sie am Ende günstiger sind als das laufend gezahlte Kindergeld, entscheidet nicht die Familienkasse, sondern die Einkommensteuerveranlagung.
Kindergeld-Rechner 2026
Mit diesem Rechner sehen Familien sofort, wie viel Kindergeld 2026 bei 259 Euro pro Kind und Monat zusammenkommt.
Monatlich –
Gesamt –
Wer Anspruch hat und bis wann gezahlt wird
Kindergeld gibt es grundsätzlich für Kinder unter 18 Jahren. Berücksichtigt werden nicht nur leibliche Kinder, sondern je nach Fall auch Stiefkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die antragstellende Person das Kind versorgt und die rechtlichen Bedingungen erfüllt.
Für volljährige Kinder endet der Anspruch nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Entscheidend ist dann die Lebenssituation des Kindes. Bei Arbeitslosigkeit gilt eine Grenze bis zum 21. Geburtstag. Bei Ausbildung, Studium, Praktikum, anerkanntem Freiwilligendienst, Ausbildungsplatzsuche oder einer Übergangszeit kann der Anspruch bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen. Bei einer Behinderung kann Kindergeld sogar über diese Altersgrenze hinaus gezahlt werden, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
| Situation des Kindes | Altersgrenze | Wesentliche Bedingung | Praxis bei der Familienkasse |
|---|---|---|---|
| Kind unter 18 | bis 18 | Grundanspruch | meist reichen die Steuer-IDs |
| Arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet | bis 21 | Meldung bei der Agentur für Arbeit | Nachweis kann angefordert werden |
| Schule, Ausbildung, Studium, fachbezogenes Praktikum | bis 25 | laufende Ausbildung oder Studium | Bescheinigungen nur auf Anforderung oder bei Prüfung |
| Kein Ausbildungsplatz | bis 25 | Ausbildungsplatzsuche muss belegbar sein | Meldung bei Berufsberatung sinnvoll |
| Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten | bis 25 | maximal 4 Kalendermonate | Beginn des nächsten Abschnitts muss feststehen |
| Behinderung | ohne feste Obergrenze | Behinderung vor dem 25. Geburtstag und fehlende Selbstunterhaltsfähigkeit | zusätzliche Nachweise erforderlich |
Eigene Einkünfte des Kindes schließen den Anspruch nicht automatisch aus. Das gilt nach den Bundesinformationen grundsätzlich auch dann, wenn das Kind schon eigenes Geld verdient. Eine wichtige Sonderregel gilt aber bei einer zweiten Ausbildung und zu umfangreicher Erwerbstätigkeit.
- Kindergeld wird für ein Kind immer nur an eine berechtigte Person ausgezahlt.
- Bei getrennt lebenden Eltern erhält es in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.
- Lebt das Kind bei keinem Elternteil, zählt unter Umständen, wer den höheren Unterhalt zahlt.
- In Auslandsfällen können zusätzliche Formulare nötig werden.
Diese Regeln spielen auch in Trennungsfällen und bei Wohnsitz oder Arbeit über Grenzen hinweg eine große Rolle. Gerade für Familien mit komplizierter Familiensituation lohnt sich eine saubere Dokumentation von Wohnort, Unterhalt und Ausbildungsstatus.
Kindergeld ab 18 bei Ausbildung, Studium und Job
Ab 18 wird Kindergeld 2026 nicht pauschal weitergezahlt, sondern nur bei nachgewiesenen Voraussetzungen. Besonders wichtig sind Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Ausbildungsplatzsuche und kurze Übergangszeiten.
Erste Ausbildung und Studium
Wenn das Kind zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr regelmäßig Anspruch. Dazu zählen auch fachbezogene Praktika. Die Familienkasse kann dafür Bescheinigungen anfordern.
Zweite Ausbildung und Erwerbstätigkeit
Wird nach einer ersten Ausbildung eine zweite Ausbildung begonnen, bleibt Kindergeld möglich, wenn die Erwerbstätigkeit daneben höchstens 20 Wochenstunden umfasst. Ein Minijob ist ebenfalls unschädlich. Wie hoch der Verdienst ist, spielt laut Bundesagentur für Arbeit dabei keine Rolle.
Übergangszeiten und fehlender Ausbildungsplatz
Zwischen Schulabschluss und Studium oder Ausbildung kann Kindergeld weiterlaufen, wenn die Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate dauert. Wer keinen Ausbildungsplatz findet, kann bis vor den 25. Geburtstag berücksichtigt werden, wenn die Suche nachweisbar ist.
- Weiterzahlung bei Arbeitssuche nur bis zum 21. Geburtstag
- Weiterzahlung in Übergangszeiten nur bis zu vier Monaten
- Bei zweiter Ausbildung zählt die Grenze von 20 Wochenstunden
- Nachweise müssen nicht immer sofort eingereicht werden, können aber jederzeit angefordert werden
Wenn A, dann B beim Kindergeld ab 18
| Situation | Was gilt | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Kind ist noch keine 18 Jahre alt | Der Grundanspruch besteht. | Daten aktuell halten. |
| Kind ist 18 oder älter und in Ausbildung oder Studium | Kindergeld kann bis 25 weiterlaufen. | Nachweis bereithalten. |
| Kind sucht Arbeit | Kindergeld ist bis 21 möglich. | Meldung als arbeitssuchend nachweisen. |
| Zwischen Schule und nächstem Abschnitt liegen bis zu 4 Monate | Die Zahlung kann weiterlaufen. | Beginn des nächsten Abschnitts belegen. |
| Zweitausbildung und Nebenjob | Der Anspruch bleibt in der Regel bei bis zu 20 Wochenstunden bestehen. | Arbeitszeit prüfen und Änderungen melden. |
| Neue Bankverbindung oder Umzug | Die Zahlung kann sonst fehlerhaft laufen. | Änderung sofort der Familienkasse mitteilen. |
Antrag, Nachweise und Änderungen bei der Familienkasse
Der Antrag auf Kindergeld kann online gestellt werden. Mit Bund-ID lässt sich der Online-Antrag direkt digital an die Familienkasse senden. Für Neugeborene nennt die Bundesagentur als Grundvoraussetzung das BA-Konto sowie die Steuer-ID des antragstellenden Elternteils und die Steuer-ID des Kindes.
Für Kinder unter 18 Jahren müssen im Regelfall nur die steuerlichen Identifikationsnummern von Elternteil und Kind mitgeteilt werden. Bei älteren Kindern verlangt die Familienkasse je nach Fall weitere Unterlagen, etwa Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweise oder Bescheide bei Behinderung. Auch rückwirkende Zahlungen sind möglich, allerdings nur für bis zu sechs Monate.
- Anspruch prüfen und passende Lebenssituation des Kindes festhalten.
- Antrag online oder mit Formularen der Familienkasse stellen.
- Steuer-IDs und gegebenenfalls Nachweise vollständig einreichen.
- Bescheid prüfen und Bankverbindung aktuell halten.
- Veränderungen sofort melden, damit keine Rückforderung entsteht.
Wer schon Kindergeld erhält, muss die Erhöhung für 2026 nicht neu beantragen. Änderungen bei Adresse, Kontoverbindung oder Ausbildungsstatus müssen aber zeitnah mitgeteilt werden. Wer das versäumt und trotzdem weiter Geld erhält, muss zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen. Wenn parallel ein Umzug ansteht, hilft auch der Ratgeber zum Mietvertrag in Freiburg vor der Unterschrift.
- Geburt eines weiteren Kindes
- Umzug oder neue Bankverbindung
- Ende oder Wechsel von Schule, Ausbildung oder Studium
- Beginn einer Erwerbstätigkeit nach abgeschlossener erster Ausbildung
- Arbeitslosmeldung oder Ende der Arbeitssuche
- Änderungen bei Behinderung oder Pflegegrad, soweit diese für den Anspruch relevant sind
In grenzüberschreitenden Fällen läuft der Antrag anders. Dann verlangt die Familienkasse grundsätzlich einen schriftlichen Antrag mit Unterschrift und zusätzliche Anlagen, etwa die Anlage Ausland.
Checkliste für den Kindergeld-Antrag 2026
Diese Punkte sollten vor dem Antrag oder vor einer Änderungsmitteilung bereitliegen.
Kinderfreibetrag 2026 und die steuerliche Prüfung
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind keine konkurrierenden Anträge, die Eltern selbst gegeneinander rechnen müssen. Im Laufe des Jahres fließt zuerst das Kindergeld. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann automatisch, ob der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung günstiger ist. Diese sogenannte Günstigerprüfung läuft automatisch.
Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.828 Euro für zusammen veranlagte Eltern und bei 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung mit 2.928 Euro insgesamt oder 1.464 Euro je Elternteil. Bei Alleinerziehenden oder getrennten Eltern können Übertragungen bestimmter Freibeträge eine Rolle spielen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die meisten Familien bedeutet das praktisch Folgendes. Das Kindergeld kommt monatlich aufs Konto. Ob darüber hinaus steuerlich mehr drin ist, entscheidet später das Finanzamt automatisch.
Was Familien in Freiburg praktisch beachten sollten
Auch wenn Kindergeld eine Bundesleistung ist, entscheidet im Alltag oft die Ordnung der Unterlagen. In Freiburg betrifft das vor allem junge Familien, Studierende mit Kind, getrennt lebende Eltern und Haushalte mit Auslandsbezug. Wer eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder nach dem Schulabschluss in eine Übergangsphase kommt, sollte Nachweise nicht erst kurz vor Fristablauf suchen.
Besonders wichtig ist die Zeit rund um den 18. Geburtstag. Bis dahin läuft die Zahlung grundsätzlich weiter. Danach prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Der Status des Kindes muss dann nachvollziehbar sein. Das kann eine Schulbescheinigung, ein Ausbildungsvertrag, eine Studienbescheinigung oder eine Meldung als arbeitssuchend sein.
Für Freiburg gilt wie für den Rest Deutschlands, dass Kindergeld nur ein Baustein der Familienfinanzierung ist. Wer Anspruch auf weitere Hilfen prüfen möchte, sollte Kindergeld, steuerliche Entlastungen und sonstige Familienleistungen gemeinsam betrachten. Gerade deshalb lohnt es sich, Bescheide und Änderungsmitteilungen geordnet aufzubewahren und digitale Zugänge zur Familienkasse früh einzurichten.
Unter dem Strich bleibt 2026 vor allem eines wichtig. Der Betrag steigt leicht, die Grundregeln bleiben stabil, und der größte Fehler ist meist nicht ein falscher Antrag, sondern eine zu spät gemeldete Änderung. Wer Fristen, Nachweise und Lebenssituation des Kindes sauber dokumentiert, vermeidet Rückfragen und Rückforderungen.
Wichtigste Punkte zum Merken
- Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat.
- Bestehende Zahlungen wurden automatisch erhöht.
- Grundanspruch besteht bis zum 18. Geburtstag.
- Bei Arbeitssuche kann Kindergeld bis 21 gezahlt werden.
- Bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder fehlendem Ausbildungsplatz kann es bis 25 weiterlaufen.
- Eine Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten darf höchstens vier Monate dauern.
- Bei zweiter Ausbildung darf die Erwerbstätigkeit in der Regel 20 Wochenstunden nicht überschreiten.
- Rückwirkende Auszahlung ist nur für bis zu sechs Monate möglich.
- Änderungen bei Adresse, Konto oder Ausbildungsstatus müssen der Familienkasse gemeldet werden.
- Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge prüft das Finanzamt automatisch.
FAQ
Wie hoch ist das Kindergeld 2026 in Deutschland?
Seit Januar 2026 liegt das Kindergeld bei 259 Euro pro Kind und Monat. Die Erhöhung wurde bei laufenden Fällen automatisch umgesetzt.
Muss ich für die Erhöhung 2026 einen neuen Antrag stellen?
Nein. Wer bereits Kindergeld erhält oder den Anspruch schon bewilligt bekommen hat, muss wegen der Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Ohne weitere Voraussetzungen läuft der Anspruch bis zum 18. Geburtstag. Bei Arbeitssuche ist eine Zahlung bis 21 möglich. Bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Ausbildungsplatzsuche oder kurzer Übergangszeit kann sie bis 25 weitergehen. Bei Behinderung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere Zahlung möglich.
Kann mein Kind eigenes Einkommen haben und trotzdem bleibt der Anspruch bestehen?
Ja. Eigenes Einkommen schließt Kindergeld nicht automatisch aus. Wichtig wird die Erwerbstätigkeit aber bei einer zweiten Ausbildung, weil dann die Grenze von 20 Wochenstunden zählt.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Ja. Eine rückwirkende Zahlung ist möglich, aber nur für bis zu sechs Monate. Dafür muss der Anspruch in dieser Zeit bereits bestanden haben.
Wer bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
Kindergeld wird für ein Kind immer nur an eine berechtigte Person gezahlt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält es in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Kindergeld 2026 beträgt 259 Euro pro Kind und Monat. Die Erhöhung wird in laufenden Fällen automatisch ausgezahlt. Ab dem 18. Geburtstag zählt die konkrete Lebenssituation des Kindes, etwa Ausbildung, Studium, Arbeitssuche oder Übergangszeit. Rückwirkend gibt es Kindergeld nur für bis zu sechs Monate. Ob der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch.
Quelle
- Bundesagentur für Arbeit
- Familienportal des Bundes
- Gesetze im Internet
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Bundeszentralamt für Steuern
