Reisepass und ETA nötig
Reisepass und ETA nötig, Foto: Pixabay

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union strengere Bestimmungen für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland. Statt des Personalausweises ist nun ein gültiger Reisepass erforderlich. Hinzu kommt ab dem 2. April 2025 eine zusätzliche elektronische Reisegenehmigung (ETA).

Inhaltsverzeichnis:

Reisepasspflicht in Großbritannien und Nordirland

Der Personalausweis reicht für Reisen ins Vereinigte Königreich nicht mehr aus. EU-Bürger benötigen einen Reisepass, der über die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein muss. Ausnahmen gelten nur für Personen mit „Pre-Settled“ oder „Settled Status“, die bereits dort leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.

Auch Kinder und Babys müssen bei der Einreise einen eigenen Reisepass vorlegen. Damit wird die Passpflicht in allen Altersgruppen konsequent umgesetzt.

Elektronische reisegenehmigung ab april 2025

Ab dem 2. April 2025 ist für touristische, familiäre und geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten zusätzlich eine ETA vorgeschrieben. Diese Genehmigung wird online über die Regierungswebseite oder die UK ETA App beantragt.

  • persönliche Kontakt- und Reisepassdaten
  • Antworten auf Sicherheitsfragen
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto im digitalen Format
  • Kredit- oder Debitkarte zur Bezahlung der Gebühr

Die Kosten betragen 16 britische Pfund, umgerechnet rund 18 bis 20 Euro. In den meisten Fällen wird die Genehmigung innerhalb weniger Minuten erteilt. Dennoch empfiehlt die Regierung, drei Werktage für die Bearbeitung einzuplanen.

Gültigkeit und besondere regelungen

Die ETA gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Damit können Reisende mehrere Aufenthalte innerhalb dieser Frist einplanen.

  1. Urlaubsreisen bis zu 180 Tagen
  2. familiäre Besuche innerhalb derselben Frist
  3. geschäftliche Termine ohne zusätzliche Formalitäten

Wer länger als sechs Monate im Land bleiben möchte, benötigt ein Visum. Das betrifft vor allem Personen, die dort studieren oder arbeiten wollen. Für kürzere Aufenthalte wie Urlaub oder Geschäftsreisen reicht die ETA.

Visumspflicht bei langfristigem aufenthalt

Ein Visum ist immer dann notwendig, wenn der Aufenthalt mehr als 180 Tage umfasst. Gründe für eine Visumspflicht sind unter anderem:

  • Studienaufenthalte
  • längere Arbeitsverträge
  • dauerhafte Niederlassung im Land

Die Beantragung eines Visums erfolgt gesondert über die zuständigen Behörden. Dabei sind umfangreichere Unterlagen erforderlich als bei der ETA.

Transit über britische flughäfen

Reisende, die nur im Transitbereich eines Flughafens in Großbritannien oder Nordirland verweilen, brauchen in der Regel keine ETA. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vorab direkt die Fluggesellschaft zu kontaktieren.

Praktische hinweise für reisende

Wichtig ist, dass jedes Familienmitglied, auch Kinder, separat registriert sein muss. Ohne gültige Dokumente ist eine Einreise nicht möglich.

  • rechtzeitige Beantragung der ETA mindestens 3 Tage vor Abreise
  • Überprüfung der Gültigkeit des Reisepasses
  • Abspeichern der digitalen Genehmigung auf Smartphone oder Tablet
  • Ausdruck der Bestätigung für den Notfall

Touristische bedeutung des vereinigten königreichs

Großbritannien und Nordirland zählen weiterhin zu den beliebtesten Reisezielen Europas. Millionen Besucher reisen jedes Jahr zu bekannten Attraktionen wie Tower Bridge, Big Ben, Buckingham Palace oder in die schottischen Highlands. Die neuen Regelungen betreffen daher eine sehr große Zahl an Reisenden.

Auch die Studios der Filmreihe Harry Potter ziehen jährlich hunderttausende Touristen an. Viele kombinieren Städtereisen mit Naturerlebnissen in Wales oder Schottland. Damit bleibt die Nachfrage trotz verschärfter Einreiseregeln hoch.

Zusammengefasst gilt ab April 2025: ohne gültigen Reisepass und ETA ist keine Einreise möglich. Nur bei Aufenthalten über sechs Monate hinaus ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Quelle: Reise Reporter, YouTube